Firma „mhae-s“ gibt unser Kanzlei ein Frühstück aus
Wir möchten uns ganz herzlich bei der Firma www.mhae-s.de mit Stefan Maas und Christian Helms für das leckere Frühstück bedanken.
Wir möchten uns ganz herzlich bei der Firma www.mhae-s.de mit Stefan Maas und Christian Helms für das leckere Frühstück bedanken.
Wir haben das Team "Buchhaltung" vergrößert. Auf der Spargeltour konnte Frau Brockhus bereits die neuen Kolleginnen und Kollegen in entspannter Atmosphäre kennenlernen.
Am 16.06.2017 geht es für das gesamte Team von "Müller, Matisheck & Brokop" auf Spargeltour. Wir freuen uns, dass auch unsere neue Mitarbeiterin, die am 01. Juli 2017 das Buchführungsteam verstärkt, dabei ist.
Der Bundesrat hat am 02.06.2017 beschlossen ab 2018 die Grenze für Sofortabscheibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410,00 € auf 800,00 € zu erhöhen.
Brisantes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.3.2017 hinsichtlich der Thematik "Geschenke an Geschäftsfreunde".
Mit einem Augenzwinkern stellen wir ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München dar. Der Verkauf von Backwaren in Festzelten unterliegt als sonstige Leistung dem Regelsteuersatz.
Piloten und Flugbeleiter aufgepasst! Das Hessische Finanzgericht in Kassel hat entschieden (Az. 1 K 1824/15), dass Flugpersonal ihre erste Tätigkeitsstätte an jenem Flughafen haben, welcher im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.
Der BFH hat im Januar 2017 eine interessante und u. U. weitreichende Entscheidung im Rahmen der Grunderwerbsteuer getroffen. Der „normale“ Rechtsvorgang ist simpel und weitestgehend bekannt.
Ab Montag, 10.04.2017 verstärkt Frau Heinemann unser Team im Bereich "Empfang und Büroorganisation". Herzlich Willkommen!
Aufgrund personeller Verstärkung nutzen wir seit dem 1. März 2017 auch Räumlichkeiten in der Clausewitzstrasse (keine 100m vom Hauptgebäude).