Der Bundesrat hat am 02.06.2017 beschlossen ab 2018 die Grenze für Sofortabscheibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410,00 € auf 800,00 € zu erhöhen. Die Wertgrenze für steuerliche Aufzeichnungspflichten von GWG´s wird dann von 150,00 € auf 250,00 € angehoben. Die neuen Wertgrenzen sind erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder eingeleg bzw. geliefert werden.