Brisantes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.3.2017 hinsichtlich der Thematik „Geschenke an Geschäftsfreunde“.

Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk unterliegt als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 (5) EStG, soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Steuer den Betrag von 35 Euro übersteigt.

Folge: Liegen die Nettokosten für ein Präsent knapp unter 35 Euro und die 35-Euro-Grenze wird durch die Abführung der Pauschaltsteuer überschritten, kippt der Betriebsausgabenabzug sowohl für das Präsent als auch für die Pauschalsteuer.
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