Ab dem 1. Januar 2018 kann jeder Betrieb mit einer Registrierkasse oder einer offenen Ladenkasse ohne vorherige Ankündigung mit einer „Kassen-Nachschau“ konfrontiert werden. Diese Prüfung kann ohne vorherige Ankündigung stattfinden. Eine Prüfungsanordnung mit Monaten Vorlauf wie bei einer Betriebsprüfung gibt es nicht.
Der Prüfer kann dann also einfach in die Geschäftsräume hinein „spazieren“ und sich die Kassenbuchführung ansehen.