Seit dem 01.08.2021 gelten für die Eintragung im Transparenzregister für jede AG, GmbH sowie jeder anderen Kapitalgesellschaft/juristischen Person neue Vorschriften. Insbesondere gilt ab dem 01.08.2021 die Eintragungspflicht aller wirtschaftlich Berechtigter auch dann, wenn diese aus anderen Registern, zum Beispiel dem Handelsregister, offen bereits einsehbar sind. Hier besteht also Handlungsbedarf. Bitte nehmen Sie die nötigen Eintragungen im Transparenzregister vor.
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