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Ab Januar gilt die neue Überbrückungshilfe III. Diese ist bis Ende Juni 2021 gültig. Erstattet werden betriebliche Fixkosten (z. B. Mieten, Pachten).
Ab Januar gilt die neue Überbrückungshilfe III. Diese ist bis Ende Juni 2021 gültig. Erstattet werden betriebliche Fixkosten (z. B. Mieten, Pachten).