Häuslebauer aufgepasst!
Der BFH hat im Januar 2017 eine interessante und u. U. weitreichende Entscheidung im Rahmen der Grunderwerbsteuer getroffen. Der „normale“ Rechtsvorgang ist simpel und weitestgehend bekannt.
Der BFH hat im Januar 2017 eine interessante und u. U. weitreichende Entscheidung im Rahmen der Grunderwerbsteuer getroffen. Der „normale“ Rechtsvorgang ist simpel und weitestgehend bekannt.