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Die Grundsteuerreform

Was Eigentümer wissen sollten

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hatte daraufhin Zeit, den verfassungswidrigen Zustand bis Ende 2019 zu beheben. Im November 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz erlassen. Durch die ebenfalls eingeführte Länderöffnungsklausel erhält jedes Bundesland die Möglichkeit, abweichend vom sogenannten Bundesmodell, seine individuellen Regelungen umzusetzen. Hiervon haben einige Bundesländer Gebrauch gemacht.

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Was ist die Grundsteuer?
Mit der Grundsteuer wird das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert, die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Eigentümers spielen keine Rolle. Mit rund 14 Mrd. Euro ist die Grundsteuer neben der Gewerbe- und der Einkommensteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Gemeinden. Finanziert werden beispielsweise Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder die Infrastruktur.

Was ist zu tun?
Aufgrund der länderspezifischen Modelle unterscheiden sich die Anforderungen für die einzureichenden Steuererklärungen je nach Bundesland. Schwierig wird es bei Grundbesitz in mehreren Bundesländern mit unterschiedlichen Berechnungsmodellen. Wichtig wäre vorerst die grundstücksbezogenen Angaben wie Lage, Art, Fläche, Wohn- und ggf. Nutzfläche zusammenzutragen.

Bewertungsmethoden
Die Haufe-Redaktion hat zu den Bewertungsmethoden der Bundesländer eine Infografik für mehr Informationen zu dem Thema erstellt. Jetzt ansehen (Quelle „Haufe Steuer Office Gold“)!

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