MBD Steuerberater, Wir wurden ausgezeichnet als exzellenter Arbeitgeber 2020

Die Hamburger Steuerfahndung hat gemeinsam mit dem Bundeszentralamt für Steuern AirBnB aufgefordert, die Deutschland betreffenden Sachverhalte der Steuerfahndung offen zu legen.

Dieser Aufforderung wurde durch die Gerichtsbarkeit in Irland, wo AirBnB seinen Sitz hat, nachgekommen. Entsprechende Auswertungen wurden vorgenommen und werden derzeit im Rahmen von Kontrollmitteilungen an die jeweiligen Finanzämter weitergeleitet.

Wer also bisher seine Vermietung nicht erklärt hat, sollte hier schnell aktiv werden.
(Siehe Freie und Hansestadt Hamburg – Finanzbehörde, PMv. 2.9.20)