Wird eine vermietete Ferienwohnung innerhalb von 10 Jahren (Spekulationsfrist) mit Gewinn verkauft, muss dieser Gewinn versteuert werden.
Nicht zum Gewinn rechnet der Betrag, der auf das mitverkaufte Inventar entfällt. Einrichtungsgegenstände haben typischerweise kein Wertsteigerungspotential und sind deshalb Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nicht besteuert werden (FG Münster, Urteil vom 03.08.2020, Az. 5 K 2493/18 E).
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