Die Situation rund um das Corona-Virus ist sehr dynamisch und beeinflusst uns in allen Lebenslagen. Die zweite Welle der Pandemie erreicht unsere Region in Deutschland und täglich begegnen uns neue Herausforderungen. Für Sie und die meisten Ihrer Angestellten bedeutet diese Zeit eine Mehrfachbelastung. Sie dürfen diese Kraftakte als Arbeitgeber steuerfrei honorieren – mit dem so genannten Corona-Bonus, der noch bis Jahresende ausgezahlt werden kann.
Prüfen Sie, gerne auch mit unserer Unterstützung, ob Sie einzelnen Mitarbeitern, der ganzen Belegschaft oder auch Ihnen selbst als angestellter Geschäftsführer den Bonus zahlen möchten.
Hier die wichtigsten Infos kompakt auf einem Blick:
- Bis zum Jahresende 2020 kann der Bonus ausgeschüttet werden.
- Die Zusatzvergütung muss über die Lohnabrechnung abgerechnet werden.
- Auch geringfügig Beschäftigte können mit der Beihilfe bedacht werden.
- Bis zu 1.500,00 Euro je Mitarbeiter können variabel festgelegt werden.
- Steuerfreie Unterstützungsleistungen können für jedes Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden. Die Ausschöpfung des Steuerfreibetrags gilt allerdings nicht für mehrere Dienstverhältnisse im Kalenderjahr zu ein und demselben Arbeitgeber.
- Der Betrag kommt 1:1 bei Ihren Mitarbeitern an, da er steuer- & sozialversicherungsfrei ist.
- Durch die Verringerung des Betriebsergebnisses profitieren Sie von einer verminderten Steuerbelastung.
Die Bonuszahlung ist ein Zeichen der Solidarität, erhöht das Gefühl der Betriebszugehörigkeit und ist in der momentanen Situation eine besondere Danksagung an Ihre Mitarbeiter für den tatkräftigen Einsatz.
Weiterhin sind wir wie gewohnt für Sie da und begleiten Sie durch diese schwierige Zeit. Vorgegebene Sicherheitsmaßnahmen und Hygienevorschriften werden in der Kanzlei selbstverständlich eingehalten. Daher bitten wir Sie um die Vereinbarung fester Termine, da unser Empfangsbereich vorerst für den Besucherverkehr geschlossen bleibt.
Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf!
Ihre MBD Steuerberater